Zertifizierter Sachverständiger DIN EN ISO/IEC 17024
- Immobilienwirt (DFI)
- Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
- Geprüfter Sachverständiger (BDSF)
- Gepr. Sachverständiger (Europ. Inst. für Berufsbildung - FIB)
- Sachverständiger im Immobilien- und Grundstückswesen zertifiziert (1-21-1032) durch EUcert nach DIN EN/ISO17024
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1, D2 für die Immobilienbewertung für Wohn- und einfache Gewerbeobjekte
Mit der Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird die persönliche und fachliche Qualifikation als Sachverständiger nach-gewiesen, die den Auftraggebern Kompetenz und Sach-verstand auf hohem Niveau garantiert.
Die Qualifikation und Weiterbildung zertifizierter Personen wird regel-mäßig (gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024) durch die Zertifizierungs-stelle überprüft.
Gutachten eignen sich für folgende Verwendungen:
- Ehescheidungen
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Finanzbehörde
- Banken
- Gerichte
- Kaufpreisverhandlungen
- Schenkungen
- für viele weiteren amtlichen Verwendungen
Erstellung von Verkehrswertgutachten
In Anlehnung an den §194 BauGB mit Hilfe der normierten Rechenverfahren der ImmoWertV erstelle ich Gutachten.
Ihre Immobilie wird von uns besichtigt und dann erfolgt eine Bewertung anhand aller bewertungsrelevanten Eckdaten und vorhandenen Unterlagen.
Wir können auch fast jedes andere Bauwerk bewerten, gern auch Sonder- und Sozialimmobilien.
Dazu zählen auch alle medizinischen Praxen, die vor einer Veränderung stehen. Bitte fragen Sie gerne an.
Je nach dem Objekt wird Ihre Immobilie im Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren bewertet.
In den meisten Fällen - wenn der Verwendungszweck des Objektes es zulässt - zur Verfahrenskontrolle auch mit zwei Verfahren.
Beratung beim Kauf und Verkauf
Eine objektive und marktgerechte Bewertung der Immobilie ist sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer sehr wichtig. Der Service bei einer Beratung zum Immobilienkauf oder -verkauf umfasst:
- Besichtigung der Immobilie und Prüfung des baulichen Zustandes
- Ermittlung evtl. bestehender Baumängeln und Bauschäden
- evtl. Feuchtigkeitsmessungen mit elektrischem Baufeuchtemessgerät in kritischen Bereichen
- Prüfung der vorhandenen Objektunterlagen und ggf. Vervollständigung
- Prüfung von grundstücksbezogenen Besonderheiten (bauliche Nutzung, Grundbuch-Eintragungen, usw.)
- Beratungen zu wertrelevanten Besonderheiten der Immobilie
- Stellungnahme zu allen Fragen des Auftraggebers
- Ermittlung eines angemessenen Kauf- bzw. Verkaufspreises durch ein "Einfache Wertermittlung", auf Wunsch auch im Rahmen eines Gutachtens nach §194 BauGB
Bauschadengutachten
Wir stellen Bauschäden - soweit bei der Besichtigung ohne weitere Eingriffe in die Bausubstanz ersichtlich - fest und werden auch versuchen kalkulatorisch einen Wertansatz für die Behebung zu ermitteln.
Sollte dies nicht möglich sein, so werden wir Ihnen einen geeigneten Bauschadengutachter nachweisen, der dann speziell zu diesem oder diesen Schäden ein gesondertes Gutachten erstellt oder auf Wunsch nur eine Stellungnahme verfasst.
Dieses Ergebnis werden wir dann bezüglich der Kosten bei der Wertermittlung sachgerecht berücksichtigen.
Gutachten zum Nachweis des niederen Wertes oder der geringeren Restnutzungsdauer (RND)
Gutachten dieser Art erstellen wir nicht komplett selbst, sondern in Zusammenarbeit mit der Firma Sprengnetter, die dafür spezialisierte Ansätze erarbeitet hat.
Die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit fließen dann an geeigneter Stelle in das Gutachten ein.
Gerne können Sie ein derartiges Gutachten auch direkt bei der Firma Sprengnetter in Ahrweiler in Auftrag geben.